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Am 13. März 1933 wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda gegründet, welches auch als Zensurbehörde arbeitete. Es entschied mit darüber, welche Musik gespielt werden durfte und welche verboten und verfolgt wurde. „Der quäkende Gesangsstil und die übertriebene Hot-Instrumentierung widersprechen dem deutschen Volksempfinden“, hieß es zum Beispiel in einer Stellungnahme von 1940.
Am 25. April 1933 trat das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ in Kraft. Die Bildungsmöglichkeiten für alle Juden, aber auch für nicht-jüdische Frauen in Deutschland waren damit stark eingeschränkt. Im NS-Weltbild gehörten Frauen an den Herd. Ab dem 30. Juli 1939 wurde Juden der Besuch öffentlicher Schulen in Deutschland grundsätzlich verboten.